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Homeoffice überall da, wo es möglich ist Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Heil dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Aktuell:
Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung ImpfenSchützt
Ermittlung von Gefährdungen hinsichtlich eines möglichen Infektionsrisikos und gibt erste Maßnahmen vor:Unsere Checkliste COVID 19 (Coronavirus SARS CoV 2)
Donnerstag, 28. Januar 2021: Gesetze und Verordnungen: Homeoffice, Testpflicht und Genmutationen schneller erkennen. Diese neuen Regelungen sind in Kraft getreten: Wichtige Neuregelungen im Überblick.
Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten.
Die Bundesregierung hatte bereits einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und eine konkretisierende SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel veröffentlicht.Zusätzlich weisen wir auf den Beschluss der Bundesregierung hin.
Um die optimale Schutzwirkung der FFP2 Maske zu gewährleisten, ist eine Unterweisung erforderlich.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf der Webseite zu finden!
COVID-19: Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten
Orientierungshilfen bei Verdacht auf eine Infektion
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Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin
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