Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel – und mit ihr die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Die bestehende Fassung der DGUV Vorschrift 2 aus dem Jahr 2011 galt vielen Unternehmen als zu komplex, schwer verständlich und wenig praktikabel. Besonders kleine und mittlere Unternehmen hatten Schwierigkeiten, die Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation wurde festgestellt, dass Struktur, Sprache und Anwendungsfreundlichkeit erheblich verbessert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hat eine Projektgruppe des Fachbereichs „Organisation von Sicherheit und Gesundheit“ der DGUV in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Unfallversicherungsträgern sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine vollständig überarbeitete Version erarbeitet. Diese neue Fassung ist im Laufe des Jahres 2025 in Kraft getreten und ist ab dem 01.01.2026 vollständig gültig. Sie trägt den Titel:
„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Ziel ist eine zeitgemäße, zielgerichtete und praxisnahe Vorschrift, die sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt als auch die betrieblichen Realitäten besser abbildet.
1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine zentrale Vorschrift innerhalb des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Organisationsform. Dabei definiert sie die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Konkret geht es um die Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärztinnen und -ärzten in den betrieblichen Alltag. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und -verfahren
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung bei der Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmethoden
- Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen
- Zusammenarbeit mit Führungskräften, Personalabteilungen und dem Betriebsrat
Diese gesetzlich verankerte Betreuung dient nicht nur der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern ist ein zentraler Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten und zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse.
Die Vorschrift legt fest:
- welche Betreuungsmodelle es gibt,
- wie Einsatzzeiten zu berechnen sind,
- welche Aufgaben Betriebsärztinnen/-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen müssen,
- und wie die Verantwortung im Unternehmen organisiert sein muss.
2. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der neuen Fassung der DGUV Vorschrift 2 ergeben sich tiefgreifende Änderungen in mehreren Bereichen. Die wesentlichen Punkte im Überblick:
✔️ Verständlichere Struktur:
Die neue Fassung ist deutlich kürzer, klarer und juristisch präziser formuliert. Nicht mehr alle Inhalte befinden sich in der Vorschrift selbst, sondern werden durch die begleitende DGUV Regel 100-002 erläutert.
✔️ Trennung in Vorschrift und Regel:
Erstmals wird klar zwischen verpflichtenden Vorschriften und empfehlenden Regeln unterschieden. Das erhöht die Transparenz für Anwender und macht die Umsetzung einfacher.
✔️ Neue Definitionen und Begrifflichkeiten:
Komplizierte und teils widersprüchliche Begriffe wie „bedarfsgerechte Betreuung“ entfallen. Stattdessen wird zwischen „Grundbetreuung“ und „betriebsspezifischer Betreuung“ unterschieden – mit klaren Zuordnungen.
✔️ Digitalisierung:
Mit § 6 wird die Telebetreuung offiziell eingeführt und geregelt. Sie erlaubt digitale Beratungsformate unter bestimmten Voraussetzungen und reduziert Aufwand und Kosten.
✔️ Neue Berufsgruppen als Fachkräfte:
Erweiterung der zugelassenen Grundberufe für Sicherheitsfachkräfte – z. B. Ergonomie, Psychologie, Humanmedizin.
✔️ Geänderte Regelungen für Kleinstbetriebe:
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können jetzt vom einfachen Modell der Anlage 1 profitieren.
✔️ Neue Einsatzzeiten und Zuordnung:
Die Zuordnung der Betriebe zu den Gefährdungsgruppen wird auf Basis aktualisierter WZ-Codes und Unfallstatistiken neu berechnet.
👉 All diese Änderungen bedeuten für Unternehmen eine aktive Auseinandersetzung mit der Betreuungspflicht – und eine Chance zur Optimierung. Wir helfen Ihnen dabei, diese Transformation vollständig umzusetzen.
3. Neue Struktur: Vorschriftenteil & Regelteil
Die bisherige DGUV Vorschrift 2 bestand aus einem zusammenhängenden Regelwerk, das aus einer Vielzahl von Paragrafen, Anlagen und Anhängen bestand. Für viele Anwender war es unklar, welche Inhalte verpflichtend sind und welche eher Handlungsempfehlungen darstellen. Genau hier setzt die neue Struktur an.
➤ Vorschriftenteil (verbindlich)
Dieser Teil ist rechtsverbindlich und enthält nur noch die essenziellen Regelungen zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Er bildet den gesetzlichen Mindeststandard ab.
➤ Regelteil: DGUV Regel 100-002 (unterstützend)
Die DGUV Regel 100-002 erläutert die Inhalte des Vorschriftenteils anhand von Beispielen, Tabellen, Definitionen und Umsetzungshilfen. Sie enthält konkrete Hinweise, wie die Vorschriften in der Praxis angewendet werden können – ohne rechtsverbindlichen Charakter.
👉 Für Unternehmen ergibt sich dadurch eine deutlich höhere Klarheit und Anwendbarkeit. Die Trennung hilft auch bei Audits und Kontrollen, da gesetzliche Pflichten nun klar von Empfehlungen unterschieden werden können.
4. Betreuungskonzepte nach Betriebsgröße
Ein zentrales Element der DGUV Vorschrift 2 ist die Differenzierung nach Betriebsgröße. Die Betreuung wird anhand von vier Anlagen geregelt – und diese werden auch in der neuen Fassung beibehalten.
⚙️ Anlage 1: Regelbetreuung für Kleinstbetriebe
- Gilt für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- NEU: Jetzt auch für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
- Keine festen Einsatzzeiten
- Fokus auf Gefährdungsbeurteilung und Anlassberatung
- Unternehmer erhält praxisnahe Hilfen zur Umsetzung
⚙️ Anlage 2: Regelbetreuung für größere Betriebe
- Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
- Aufteilung in Grundbetreuung (nach festen Einsatzzeiten) und betriebsspezifische Betreuung (nach Bedarf)
- Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsgruppe (Gruppe I–III)
⚙️ Anlage 3: Unternehmermodell (alternative Betreuung)
- Unternehmer*in übernimmt Betreuung eigenverantwortlich nach Qualifikation
- Entscheidung über Umfang und Anlässe der Betreuung liegt beim Unternehmen
⚙️ Anlage 4: Kompetenzzentrenmodell
- Betreuung durch qualifizierte Stellen bei besonderen Anlässen
- Nur möglich, wenn der Unfallversicherungsträger dieses Modell vorsieht
👉 Welche Betreuung für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt von Größe, Gefährdungslage und den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers ab. Wir übernehmen die vollständige Modellprüfung und Betreuung für Sie.
5. Zielgerichtete Betreuung: Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung
Eine der größten Schwächen der alten Fassung war die unklare Abgrenzung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Dies führte in der Praxis zu Missverständnissen, falscher Berechnung von Einsatzzeiten und zu unvollständiger Betreuung.
✅ Grundbetreuung:
- Gilt für alle Betriebe mit Regelbetreuung (Anlage 2)
- Fest definierte Einsatzzeiten, abhängig von der Gefährdungsgruppe
- Bezieht sich auf:
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit
- Typische Tätigkeiten und Gefährdungen der Branche
- Beratung der Führungsebene
Die Einsatzzeiten werden anhand des WZ-Codes (Klassifikation der Wirtschaftszweige) zugewiesen. Dieser Code bestimmt, ob ein Betrieb der Gefährdungsgruppe I, II oder III zugeordnet wird.
✅ Betriebsspezifische Betreuung:
- Ergänzt die Grundbetreuung
- Unabhängig von festen Einsatzzeiten – wird anlassbezogen geleistet
- Bezieht sich auf:
- Nicht-typische Tätigkeiten oder Arbeitsplätze (z. B. Gärtnerei auf Industriegelände)
- Besondere betriebliche Gegebenheiten (z. B. Altbau, gefährliche Verfahren)
- Temporäre Anlässe (z. B. Umbauten, Maschinenwechsel, neue Arbeitsverfahren)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Wichtig: Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist immer betriebsspezifisch – und zählt nicht zur Grundbetreuung.
6. Digitalisierung der Betreuung: Telebetreuung & digitale Lösungen
Mit dem neuen § 6 der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 wird erstmals die Nutzung digitaler Technologien zur Betreuung von Betrieben offiziell zugelassen und geregelt. Diese Anpassung ist eine direkte Reaktion auf die digitale Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen, die sich u. a. in der Corona-Pandemie gezeigt haben.
Was ist neu?
- Telebetreuung ist erlaubt – z. B. per Video-Call, Telefon oder digitale Plattformen
- Kenntnis des Betriebs ist Voraussetzung: Vorheriger Vor-Ort-Besuch bleibt erforderlich
- Maximal 1/3 der Einsatzzeit darf telemedizinisch oder digital erfolgen
- Erweiterung auf bis zu 50 % möglich, sofern dies von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ausdrücklich erlaubt wird
Diese Regelung ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Betreuung, insbesondere in Zeiten von Personalengpässen oder in geografisch weit verteilten Unternehmensstrukturen.
👉 Wir bieten eine vollständige hybride Betreuung an: Persönlich vor Ort, kombiniert mit modernen digitalen Formaten. So sparen Sie Zeit, Kosten und reduzieren Ihre CO₂-Bilanz – ohne auf Qualität zu verzichten.
7. Erweiterung der Fachkräftequalifikation
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wurden bislang auf technische Berufe begrenzt – etwa Ingenieurinnen, Meisterinnen oder Techniker*innen. Diese Beschränkung ist in Zeiten zunehmender Komplexität und interdisziplinärer Herausforderungen nicht mehr zeitgemäß.
Die neue DGUV Vorschrift 2 erweitert daher den Zugang zur Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit um weitere Studienabschlüsse:
Neu zugelassen sind z. B.:
- Chemie
- Physik
- Biologie
- Humanmedizin
- Ergonomie
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Arbeitswissenschaft
- Arbeitshygiene
Voraussetzungen:
- Studienabschluss in einem der genannten Felder
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem themenverwandten Bereich
- Absolvierung eines anerkannten Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Diese Erweiterung führt zu einem interdisziplinäreren Betreuungssystem, das stärker auf psychische Belastungen, ergonomische Fragestellungen und komplexe organisatorische Herausforderungen eingehen kann.
8. Relevanz für kleine Unternehmen & alternative Betreuungsformen
Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe hatten in der Vergangenheit Schwierigkeiten, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu komplex, zu aufwendig, zu wenig Flexibilität. Die neue Vorschrift schafft hier spürbare Erleichterungen.
Neu in Anlage 1:
- Der Zugang zur Regelbetreuung für Kleinstbetriebe wurde von bis zu 10 Beschäftigten auf bis zu 20 Beschäftigte erweitert.
- Die Einsatzzeiten entfallen weiterhin – Betreuung erfolgt anlassbezogen.
- Unternehmer*innen erhalten überarbeitete Anlasskataloge, um selbst prüfen zu können, wann Unterstützung nötig ist.
Alternative Betreuung (Anlagen 3 und 4):
- Das Unternehmermodell bleibt bestehen – nach entsprechender Qualifikation kann der Unternehmer selbst über Umfang und Art der Betreuung entscheiden.
- Das Kompetenzzentrenmodell bleibt möglich – wird jedoch seltener von Unfallkassen angewendet, da der organisatorische Aufwand hoch ist und wenig Nachfrage besteht.
👉 Wir beraten Sie umfassend zu allen Betreuungsmodellen – Unser SiGe Portal ist genau die Lösung für kleine Unternehmen jeglicher Branchen!
9. Anforderungen an Nachweis und Dokumentation
Die neue Vorschrift legt besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der Betreuung.
Neu:
- Der regelmäßige Bericht über die Betreuungstätigkeit von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit muss künftig auch Fortbildungsnachweise enthalten.
- Damit wird sichergestellt, dass die beratenden Personen regelmäßig geschult werden und ihr Wissen aktuell ist.
- Besonders bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder der Betreuung psychischer Belastungen ist aktuelles Fachwissen unerlässlich.
👉 Wir übernehmen für Sie die vollständige Dokumentation aller Betreuungsmaßnahmen – rechtssicher, transparent und revisionsfest.
10. Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen
Mit dem Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 2 ab 2025 kommen auf Unternehmen konkrete Pflichten zu. Die rechtssichere Umsetzung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Betreuungsstrukturen.
Ihre nächsten Schritte sollten sein:
- Analyse des aktuellen Betreuungsmodells: Entspricht es den neuen Anforderungen?
- Festlegung des passenden Betreuungsmodells: Regelbetreuung oder alternative Betreuung?
- Überprüfung der Einsatzzeiten: Stimmen die Berechnungen auf Basis der neuen Gefährdungsgruppen noch?
- Dokumentationssystem aktualisieren: Berichte, Nachweise und Checklisten rechtskonform führen
- Betriebsärztliche Vorsorge neu bewerten: Besonders bei psychischen Belastungen oder neuen Verfahren
- Interne Zuständigkeiten klären: Wer ist verantwortlich für Koordination, Kommunikation, Umsetzung?
👉 Viele Unternehmen werden durch die neuen Regelungen entlastet, insbesondere durch die klarere Struktur und die digitale Flexibilität. Aber: Die Verantwortung bleibt – und wer Fehler macht, riskiert Bußgelder oder Probleme im Schadensfall.
Deshalb unser Angebot: Wir übernehmen alle organisatorischen, fachlichen und administrativen Aufgaben für Sie. Von der Analyse über die Betreuung bis zur Kommunikation mit den Unfallversicherungsträgern.
11. Warum Sie mit uns auf der sicheren Seite sind
Das Ingenieurebüro Diemer bietet als interdisziplinärer Dienstleister für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und betrieblichen Gesundheitsschutz nicht nur Fachwissen – wir bieten Ihnen Komplettlösungen.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- ✅ Vollständige Übernahme der DGUV-Vorschrift-2-Betreuung – vom Konzept bis zur Umsetzung
- ✅ Interdisziplinäre Teams: Betriebsärztinnen, Sicherheitsfachkräfte, Psychologinnen, Ergonom*innen
- ✅ Unterstützung bei allen Modellentscheidungen
- ✅ Einfache Integration von Telebetreuung & digitalen Lösungen
- ✅ Rechtssichere Dokumentation, Fortbildungsnachweise und Einsatzzeiten
- ✅ Feste Ansprechpartner, planbare Kosten, keine Bürokratie
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform, effizient und zukunftsorientiert betreut wird – unabhängig von Größe oder Branche.