Grundlage im Arbeitsschutz. Ein Muss in jedem Unternehmen!

Welche Art von persönlicher Schutzausrüstung ist in ihrem Unternehmen erforderlich?

Persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte im Betrieb

Gibt es in Ihrem Betrieb Arbeitsplätze, an denen persönliche Schutzausrüstung notwendig ist?

Immer wenn es Ihnen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich ist, das Risiko einer Verletzung oder sogar eines Unfalls zu minimieren, müssen personenbezogene Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstung PSA) ergriffen werden. Es ist also hier notwendig, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Notwendigkeit einer PSA definitiv festzustellen. Welche Art von persönlicher Schutzausrüstung ist in Ihrem Falle erforderlich? Wir beraten Sie gerne.
Unfallfolgen durch die richtige PSA, verringern oder gar vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und tragen

Viele Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz lassen sich durch die richtige Schutzausrüstung eliminieren bzw. die Auswirkung bei einem Unfall erheblich reduzieren. Das Tragen von Schutzausrüstung ist sicher nicht immer bequem und manchmal sieht es auch merkwürdig aus, doch PSA hat ihren Sinn. 

Jede Schutzausrüstung bewahrt Sie vor schwerwiegenden Verletzungen bei Unfällen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls gering erscheint: Die möglichen Folgen können durch die richtige PSA aber reduziert oder gar eliminiert werden.

Wenn Sie z.B. in Ihrem Unternehmen, Umgang mit Chemikalien haben, z.B. ätzenden Flüssigkeiten, ist Schutzausrüstung erforderlich. Sie müssen dann nicht nur Ihre Augen mit einer Brille, sondern auch Beine und Arme mit einem Anzug aus luftdichtem Kunststoff schützen. Denn wenn etwas verschüttet wird, ist Ihr Körper ohne Schutzkleidung dem Gefahrstoff ungeschützt ausgeliefert. Die Folgen können verheerend sein.

Zu den wichtigsten Schutzausrüstungen gehören: Schutzbrille, Schutzschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Helm uvm.

Sie müssen als Arbeitgeber nicht nur die Schutzausrüstung zur Verfügung stellen sondern auch darauf achten, dass diese auch getragen und korrekt verwendet wird. Eine Unterweisung ist hier zwingend erforderlich. 

Und nicht nur der Arbeitsgeber hat hier seine Verpflichtungen. Auch die Mitarbeiter sind gem. DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung zu tragen und in Stand zu halten! Das vergessen viele gerne. 

Sie benötigen Hilfe hier schnell in die Umsetzung zu kommen.

Wir beraten sie gerne!

Gesetzliche Grundlagen

Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Persönliche Schutzausrüstung“.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 5 verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. § 6 beschreibt ihre Aufgaben: Beratung bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Arbeitsgestaltung.
DGUV Vorschrift 2
Sie legt fest, wie die sicherheitstechnische Betreuung organisiert wird – inklusive Einsatzzeiten nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Grundlage für Regelbetreuung und Unternehmermodell.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit. Die Sifa unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) und bei wirksamen Schutzmaßnahmen – die Pflicht bleibt beim Unternehmen.
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