Unterschied Telearbeit, mobile Arbeit, Homeoffice

Unterschied zwischen Telearbeit, mobiler Arbeit und Homeoffice – Was Arbeitgeber unbedingt wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Begriffsdefinitionen: Telearbeit, mobile Arbeit, Homeoffice
  3. Rechtliche Grundlagen im Überblick
  4. Detaillierter Vergleich: Telearbeit vs. mobile Arbeit
  5. Rolle der Arbeitsstättenverordnung
  6. Gefährdungsbeurteilung – Pflicht auch außerhalb der Betriebsstätte
  7. Unterweisungspflicht bei mobiler Arbeit und Telearbeit
  8. Datenschutz und Datensicherheit im Homeoffice
  9. Arbeitszeitregelungen: Kontrolle und Vertrauen
  10. Ausstattung und Ergonomie: Wer ist verantwortlich?
  11. Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
  12. Anspruch auf Homeoffice? – Die aktuelle Rechtslage
  13. Betriebsvereinbarungen und rechtssichere Gestaltung
  14. Gesundheitsschutz in der mobilen Arbeitswelt
  15. Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
  16. Empfehlungen für die Praxis
  17. Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit

1. Einleitung

Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei werden die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet – doch aus rechtlicher und organisatorischer Sicht bestehen gravierende Unterschiede. Für Arbeitgeber ist es essenziell, diese Unterschiede zu kennen, um gesetzeskonform zu handeln, Haftungsrisiken zu vermeiden und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Dieser Beitrag bringt Klarheit in die Begrifflichkeiten, erläutert die gesetzlichen Anforderungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen – praxisnah, rechtssicher und auf dem neuesten Stand der Arbeitsschutzvorgaben.


2. Begriffsdefinitionen: Telearbeit, mobile Arbeit, Homeoffice

2.1 Telearbeit

Telearbeit ist eine klar geregelte Form der ortsgebundenen Arbeit außerhalb der Betriebsstätte. Hierbei wird ein fester Bildschirmarbeitsplatz im privaten Bereich des Mitarbeitenden dauerhaft eingerichtet. Die Anforderungen an die Ausstattung und Organisation dieses Arbeitsplatzes unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

2.2 Mobile Arbeit

Im Gegensatz zur Telearbeit ist mobile Arbeit nicht an einen festen Ort gebunden. Sie kann prinzipiell an jedem Ort stattfinden – im Zug, im Café oder auch zuhause. Diese Arbeitsform ist deutlich flexibler, jedoch rechtlich weniger konkret geregelt.

2.3 Homeoffice

Der Begriff „Homeoffice“ ist juristisch nicht klar definiert. In der Praxis wird er häufig als Oberbegriff für Telearbeit und mobile Arbeit verwendet, was jedoch zu Missverständnissen führt. Für Arbeitgeber ist es daher entscheidend, im Arbeitsvertrag und in der Kommunikation klare Differenzierungen vorzunehmen.


3. Rechtliche Grundlagen im Überblick

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit und mobile Arbeit ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

Während Telearbeit explizit in der ArbStättV geregelt ist, fehlt eine vergleichbare Regelung für mobile Arbeit. Dennoch gelten auch hier zentrale Arbeitsschutzpflichten.


4. Detaillierter Vergleich: Telearbeit vs. mobile Arbeit

MerkmalTelearbeitMobile Arbeit
ArbeitsortFester, eingerichteter Arbeitsplatz im privaten BereichOrtsunabhängig, flexibel – auch zuhause möglich
Einrichtung durch AGPflicht zur vollständigen Einrichtung (Mobiliar, Technik) durch ArbeitgeberKeine Einrichtungspflicht
Vertragliche RegelungDetaillierte Vereinbarung notwendigSchriftliche Regelung empfohlen, aber nicht verpflichtend
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 7 ArbStättVKeine spezifische gesetzliche Regelung
FlexibilitätEingeschränkt, da an festen Ort gebundenHohe zeitliche und örtliche Flexibilität
Gesetzliche AnforderungenArbSchG, ArbZG, ArbStättVArbSchG, ArbZG
GefährdungsbeurteilungZwingend nach § 5 ArbSchGEbenfalls zwingend nach § 5 ArbSchG
UnterweisungspflichtZwingend nach § 12 ArbSchGEbenfalls zwingend nach § 12 ArbSchG

5. Rolle der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung ist für Telearbeitsplätze direkt anwendbar. Arbeitgeber müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie für Arbeitsplätze im Unternehmen – einschließlich ergonomischer Ausstattung, Beleuchtung, Lüftung und Sicherheit. Bei mobiler Arbeit gilt die ArbStättV hingegen nicht, was jedoch nicht bedeutet, dass der Arbeitsschutz entfällt. Die Grundpflichten aus dem ArbSchG gelten weiterhin.


6. Gefährdungsbeurteilung – Pflicht auch außerhalb der Betriebsstätte

Gemäß § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – auch bei Telearbeit oder mobiler Arbeit. Dabei sind sowohl physische als auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen und muss dokumentiert werden.

Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice:

  • Ergonomische Gestaltung
  • Bildschirmarbeitsplatzrichtlinien
  • Beleuchtung und Raumklima
  • Arbeitsorganisation
  • Technische Ausstattung
  • Psychische Belastung durch Isolation

7. Unterweisungspflicht bei mobiler Arbeit und Telearbeit

Nach § 12 ArbSchG sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitende regelmäßig und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Diese Pflicht gilt auch für remote Tätige. Inhalte der Unterweisung können sein:

  • Sicherheit bei der Nutzung digitaler Arbeitsmittel
  • Gesundheitsschutz im Homeoffice
  • Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Selbstorganisation und Zeitmanagement

Tipp: Die Unterweisung kann digital erfolgen, muss aber dokumentiert werden.


8. Datenschutz und Datensicherheit im Homeoffice

Besonders bei mobiler Arbeit und Telearbeit ist der Datenschutz ein kritischer Aspekt. Die DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten – auch außerhalb des Unternehmens.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Klare Regelungen zur Datenverarbeitung im Homeoffice
  • Sicherstellung verschlüsselter Verbindungen (VPN)
  • Schulung der Mitarbeitenden im Datenschutz
  • Nutzung firmeneigener Endgeräte (nach Möglichkeit)

9. Arbeitszeitregelungen: Kontrolle und Vertrauen

Auch bei flexiblen Arbeitsmodellen gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen – selbst bei mobiler Arbeit.

Herausforderungen:

  • Erreichbarkeit vs. Arbeitszeit
  • Pausenregelungen
  • Höchstarbeitszeit
  • Ruhezeiten

Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, muss jedoch transparent geregelt werden.


10. Ausstattung und Ergonomie: Wer ist verantwortlich?

Bei Telearbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Heimarbeitsplatz vollständig auszustatten – inklusive Bürostuhl, Tisch, Bildschirm, Tastatur etc.

Bei mobiler Arbeit besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dennoch empfiehlt sich aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine Mindestunterstützung, z. B.:

  • Bereitstellung ergonomischer Hilfsmittel
  • Zuschuss zu Internetkosten oder Möbeln
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung

11. Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten

Arbeitgeberpflichten:

  • Arbeitsschutz sicherstellen
  • Datenschutz gewährleisten
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Unterweisungen erteilen
  • Ausstattung (bei Telearbeit) bereitstellen

Arbeitnehmerpflichten:

  • Mitwirkungspflicht bei Gefährdungsbeurteilung
  • Einhaltung von Sicherheitsvorgaben
  • Vertraulicher Umgang mit Unternehmensdaten
  • Dokumentation der Arbeitszeit (nach Vorgabe)

12. Anspruch auf Homeoffice? – Die aktuelle Rechtslage

In Deutschland besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können einseitig eine solche Arbeitsform anordnen. Homeoffice muss einvernehmlich geregelt werden – z. B. durch:

  • Arbeitsvertragliche Regelung
  • Zusatzvereinbarung
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag

13. Betriebsvereinbarungen und rechtssichere Gestaltung

Empfehlenswert ist eine betriebsinterne Regelung zur mobilen Arbeit. Sie sollte u. a. folgende Punkte klären:

  • Voraussetzungen für die Genehmigung
  • Arbeitszeiterfassung und Erreichbarkeit
  • Datenschutzmaßnahmen
  • Arbeitsschutzanforderungen
  • Regelung zur Kostenübernahme
  • Widerrufsmöglichkeiten

14. Gesundheitsschutz in der mobilen Arbeitswelt

Isolation, mangelnde Bewegung, psychische Belastung – all das sind Risiken der mobilen Arbeit. Unternehmen sollten präventive Maßnahmen fördern:

  • Digitale Ergonomieberatung
  • Angebote für Bewegungspausen
  • Workshops zu Selbstorganisation
  • Förderung sozialer Kontakte im Team

15. Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Herausforderungen:

  • Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten
  • Führung auf Distanz
  • Technische Ausstattung und IT-Sicherheit
  • Aufrechterhaltung der Unternehmenskultur

Chancen:

  • Erhöhte Arbeitgeberattraktivität
  • Produktivitätssteigerung
  • Flexibilisierung von Arbeitsprozessen
  • Geringere Büroflächenkosten

16. Empfehlungen für die Praxis

  • Klare Differenzierung von mobiler Arbeit und Telearbeit
  • Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
  • Datenschutzkonzept für dezentrale Arbeitsplätze
  • Klare vertragliche Regelungen
  • Schulung von Führungskräften zum Thema Remote Leadership

17. Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit

Ob Telearbeit oder mobile Arbeit – beide Arbeitsformen erfordern eine bewusste und strukturierte Umsetzung. Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, Arbeitsschutz, Datenschutz und Organisation rechtskonform zu gestalten. Nur so lassen sich die Chancen flexibler Arbeit optimal nutzen, ohne die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gefährden.