Ingenieurbüro Diemer Ihr Partner im Arbeitsschutz

Modelle der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz

Optimale Betreuungsmodelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihr Unternehmen

Die gesetzliche Pflicht zur Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt Unternehmen vor entscheidende Herausforderungen. Mit unseren spezialisierten Dienstleistungen in "Betreuungsmodelle zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Beratung" bieten wir Ihnen nicht nur Unterstützung bei der Wahl der optimalen Betreuungsform, sondern entlasten Ihr Unternehmen umfassend. Von der Organisation bis zur notwendigen Dokumentation – wir sorgen dafür, dass Sie in allen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestens beraten und abgesichert sind, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen.

Es gibt verschiedene Modelle die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen

Welche Modelle es gibt und wie wir sie hier unterstützen können.

Im Rahmen der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie als Ihre beratenden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben und die Wahrnehmung dieser Betreuung sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich geregelt. Diese Anforderungen werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.

Art und Umfang der möglichen Betreuung bzw. Betreuungsmodelle sind von der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) abhängig. Für Kleinbetriebe bietet die DGUV Vorschrift 2 mehrere Betreuungsmodelle, aus denen Sie auswählen können. Zu jedem Modell der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung haben wir eine passende Dienstleitung für sie im Angebot.

Bevor wir nachfolgend die einzelnen Betreuungsmodelle nochmals genauer beleuchten, beschreiben wir kurz die wichtigsten beiden Grundbegriffe in der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2.

Grundbetreuung 

Eine wesentliche Aufgabe bei der Grundbetreuung besteht für uns als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte darin, Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen bzw. zu beraten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind dann mögliche Maßnahmen abzuleiten um das bestehende Risiko zu mindern oder gar zu eliminieren. Hier wird in der Regel nach dem TOP Prinzip vorgegangen.

  • T= Technische Maßnahmen –> Das ist die wichtigste der drei Möglichkeiten und ist jeder der nachfolgenden Maßnahmen vorzuziehen. Hier wird versucht mit technischen Lösungen das Gefahrenpotential zu reduzieren. Erst wenn diese nicht möglich sind, sollen die weiteren Möglichkeiten überprüft werden.
  • O= Organisatorische Maßnahmen –> Hier werden organisatorische Dinge festgelegt wie z.B. reduzierte Aufenthaltsdauer in Bereichen, Unterweisungen, Verhaltensregeln, Gestaltung der Arbeitsplätze
  • P= Personenbezogene Maßnahmen –> Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Schutzschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutz gegen Absturz usw.

Nach der Definition und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist des weiteren die Wirksamkeit zu kontrollieren. Sollten die Maßnahmen nicht im geplanten Umfang wirken, ist hier ggf. nachzusteuern, um die Gefahr so weit als möglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden. Dazu schreibt die Vorschrift vor, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Intervallen oder bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse zu wiederholen.

Wie oft eine Gefährdungsbeurteilung anfällt, ergibt sich aus der Einstufung des Betriebs in die Betreuungsgruppe. Der zuständige Unfallversicherungsträger orientiert sich dabei am Gefahrenpotenzial, der Branchenstruktur sowie der Größe und Struktur der Betriebsarten. Je nachdem zu welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen gehört, müssen die Aufgaben der Grundbetreuung und vor allem hier die Gefährdungsbeurteilung, spätestens nach folgendem Zeitraum wiederholt werden:

  • Gruppe I nach höchstens einem Jahr
  • Gruppe II nach höchstens drei Jahren
  • Gruppe III nach höchstens fünf Jahren

Betriebsspezifische Betreuung 

Die betriebsspezifische Betreuung (Anhang 4 der DGUV V2) berücksichtigt die Besonderheiten verschiedener Gefahren und Anlässe in  Unternehmen. Die zu erbringenden Leistungen ergänzen die Grundbetreuung. Beide Betreuungen (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gehören grundsätzlich zusammen und bilden in der Summe die Regelbetreuung. 

Gegenstand des betriebsspezifischen Teils der Betreuung sind die Aspekte, die sich aus den Tätigkeiten und der Gefährdungssituation des Betriebes ergeben. Der Inhalt und der zeitliche Umfang sollte in einem Leistungskatalog zusammenstellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie in unserer Betreuung.

Der Leistungskatalog der betriebsspezifischen Betreuung sieht vor allem folgende Inhalte vor:

  • Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und der Organisation
  • Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Die Art des Betreuungsmodells ist vor allem von der Unternehmensgröße abhängig

Welches Betreuungsmodell ist für mein Unternehmen das sinnvollste

Wir unterstützen sie bei jeder Art der Betreuungsmodelle gem. DGUV Vorschrift 2

Regelbetreuung für alle Unternehmen ab 11 Mitarbeiter

Sie benötigen eine systematische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2? Sie möchten eine qualitativ hochwertige Beratung vor Ort oder auch online und möchten die erforderliche Dokumentation nicht selbst erstellen? Bei dieser Betreuungsart unterstützen wir Sie umfänglich im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich, wird der Umfang für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung festgelegt und wir beraten Sie bei den einzelnen Aufgaben und unterstützen Sie bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Diese Betreuungsart ist die schnellste und kostengünstigste Variante, um den gesetzlich erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzuweisen. Bei dieser Betreuungsart unterstützen wir Sie sowohl mit unserem Onlineportal als auch bei besonderen Anlässen oder auf Wunsch bei Ihnen im Unternehmen. Sie bekommen hier durch die systematische Vorgehensweise branchenspezifische Inhalte an die Hand, die Sie direkt anwenden und umsetzen können. Schneller können Sie die Aufgaben gem. DGUV Vorschrift 2 nicht nachweisen.

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Gesundheitsschutz