Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in einem Schritt durchführen und dokumentieren.

"Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Mobile- oder Telearabeitsplätze mühelos durchführen"

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Beurteilung von Mobilen und Telearbeitsplätzen

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, und eines der bemerkenswertesten Phänomene ist der zunehmende Trend zum Homeoffice und mobilem Arbeiten. Bei beiden Arten bleibt die Verantwortung im Arbeitsschutz für das Unternehmen gleich. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze erfolgen (auch im Home Office!) und Unterweisungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Wir zeigen Ihnen wie Sie beides ganz einfach und effizient umsetzen.
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung an Arbeitsplätzen, außerhalb des Unternehmens.

Arbeitsschutz sicher stellen im Homeoffice und mobilem Arbeiten oder Telearbeit

Durchführung einer Online Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

Unterscheidung zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten

Zuallererst ist es wichtig zu verstehen, dass Homeoffice nicht gleich Homeoffice ist. Es gibt eine rechtliche Unterscheidung zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Telearbeitsplätze sind fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter, die wie die Arbeitsplätze im Unternehmen selbst,  gem. der Arbeitsstättenverordnung genügen müssen und entsprechend zu behandeln sind. Der Arbeitgeber ist hier für die Einrichtung und Ausstattung dieser Arbeitsplätze verantwortlich. Hier gibt es auch eine feste wöchentliche Arbeitszeit und klare vertragliche Regelungen.

Mobiles Arbeiten hingegen bezieht sich auf Mitarbeiter, die ohne vertragliche Festlegung von verschiedenen Orten aus arbeiten können. In diesem Fall sind die Mitarbeiter selbst für die Einrichtung ihres Arbeitsplatzes verantwortlich, und es gibt keinen festen/ ständigen Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens.

Arbeitsschutz im Homeoffice und mobilem Arbeiten

Die zentrale Frage, die sich Unternehmen stellen, wenn sie ihre Büroarbeit ins Homeoffice verlagern, lautet: Brauchen müssen auch an anderen Bildschirmarbeitsplätzen außerhalb des Unternehmens, Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und wenn ja welche?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, auch im Homeoffice beim mobilen Arbeiten oder Telearbeit, gelten die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie in einem Büro. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 sind hier maßgeblich. Sie beziehen sich auf „Beschäftigte“ und „Versicherte“ ohne konkreten Bezug zu einer Betriebsstätte. Das bedeutet, dass Arbeitgeber auch für Mitarbeiter im Homeoffice oder im Außendienst Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Unterweisungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz durchführen müssen.

Selbst wenn keine klassischen Telearbeitsplätze vorhanden sind und die Mitarbeiter ihre Homeoffice-Arbeitsplätze selbst ausstatten, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies umfasst die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für mobile Arbeitsplätze und die Unterweisung der Mitarbeiter in möglichen Gefahren.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Unternehmen den Arbeitsschutz sowohl bei Telearbeitsplätzen und beim mobilen Arbeiten umsetzen müssen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind. 

Ob Telearbeitsplatz oder mobiler Arbeitsplatz.

Sowohl Gefährdungsbeurteilung als auch Unterweisung sind erforderlich

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, und immer mehr Unternehmen setzen auf diese flexiblen Arbeitsmodelle. Doch während Telearbeit und mobile Arbeit viele Vorteile bieten, ergeben sich auch wichtige Fragen und Anforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitsorganisation.

Telearbeit ist ein Arbeitsmodell, bei dem Mitarbeiter von ihrem eigenen Wohnort aus arbeiten, anstatt in einem physischen Büro präsent zu sein. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Remote-Arbeitens, bei der die Mitarbeiter typischerweise über das Internet und Kommunikationstechnologien mit dem Unternehmen verbunden sind. Es gilt hier die Arbeitsstättenverordnung im gleichen Maße wie an Büroarbeitsplätzen im Bürobereich des Unternehmens.

Telearbeit bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter Flexibilität, Zeitersparnis durch den Wegfall des Arbeitswegs und die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben besser zu vereinbaren.

Um Telearbeit erfolgreich umzusetzen, benötigen Mitarbeiter die erforderliche Infrastruktur, wie Computer, Internetzugang und Kommunikationstools. Unternehmen sind in der Regel dafür verantwortlich, die Arbeitsbedingungen und -anforderungen festzulegen, Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und den Mitarbeitern Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um ihre Aufgaben effektiv zu erledigen. Telearbeit erfordert außerdem klare Arbeitsvereinbarungen, um Arbeitszeiten und -ziele zu definieren. Es Gilt wie im physischen Büro des Unternehmens auch hier die Arbeitsstättenverordnung.

Mobile Arbeitsplätze sind flexibel gestaltete Arbeitsumgebungen, die es Mitarbeitern ermöglichen, von verschiedenen Orten aus zu arbeiten. Im Gegensatz zur Telearbeit, bei der die Arbeit in der Regel von zu Hause aus erledigt wird, können mobile Arbeitsplätze überall sein – von Cafés über Flughäfen bis hin zu Kundenstandorten. Mitarbeiter haben die Freiheit, ihren Arbeitsplatz je nach Bedarf zu wählen.

Mitarbeiter benötigen tragbare Geräte wie Laptops, Smartphones und Tablets sowie eine zuverlässige Internetverbindung. Diese Flexibilität ermöglicht es Mitarbeitern, effizient zu arbeiten, unabhängig von ihrem Standort.

Unternehmen müssen klare Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen entwickeln, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter in mobilen Arbeitsumgebungen sicherheitsgerecht arbeiten können. Anders als bei Telearbeitsplätzen, gilt bei mobilen Arbeitsplätzen die Arbeitsstättenverordnung nicht. Dennoch ist sowohl die Unterweisung als auch die Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich.

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