Die elektrotechnischen Arbeiten sind somit nur von einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ durchzuführen. Einzige Ausnahme sind hier die Prüfungen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft