Pflichten von Unternehmern hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Welche Maßnahmen muss ich treffen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten: Gefährdungsbeurteilung
Unterweisung
Betriebsanweisungen
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Organisation der Ersten Hilfe
Brandschutzes
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
Prüfung von Arbeitsmitteln
arbeitsmedizinische Vorsorge
Jugendarbeitsschutz,
Mutterschutz,
Lastenhandhabung,
Gefahrstoffrecht