Gefährdungsbeurteilung und Hygiene
Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber.
Ziel ist die Verhinderung von Infektionen.
Betriebliche Hygienekonzepte, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind zu berücksichtigen.
Hygieneregeln
• Händeschütteln vermeiden
• Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
• Hände aus dem Gesicht fernhalten
• Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
• Im Krankheitsfall Abstand halten
• Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Persönliche Beratung
Sollten Fragen entstehen, beraten wir Sie auch telefonisch.
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