Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte" sieht bei der sicherheitstechnische Betreuung je nach Zahl der im Betrieb Beschäftigten unterschiedliche Betreuungmodelle vor. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa, Fasi) unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte.
Günstiger – Flexibler – Individueller bei Regelbetreuung, Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung, betriebsspezifische Betreuung, alternativ bedarfsorientierte Betreuung,
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