Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Arbeitgeber müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Die Vorschrift legt den Umfang der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung fest. Es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle für verschiedene Betriebsgrößen. Kleine Betriebe haben auch alternative Betreuungsmöglichkeiten. Die Einhaltung der Vorschrift ist wichtig, um Unfälle und Krankheiten zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärztinnen Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.
Die Arbeitswelt hat sich rasant verändert und wird sich mit der Digitalisierung in hohem Tempo weiter verändern: Neue Prozesse und Produktionsabläufe führen dazu, dass Arbeit körperlich bei weitem nicht mehr so anstrengend ist wie noch vor wenigen Jahrzehnten. Arbeitsunfälle kommen dank der hohen Sicherheitsstandards viel seltener vor.
Gefährdungsbeurteilung bei arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind nach wie vor häufig und bedeutsam. Körperliche Fehlbelastungen, zum Beispiel Heben und Tragen von Lasten, sind eine wichtige Ursache. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Element der Prävention von MSE im Betrieb. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsabschätzung. Die Ergebnisse sind