In diesem Text geht es um die Pflicht zur Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) gemäß §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für Unternehmer mit mehr als 20 Beschäftigten. Der ASA hat die Aufgabe, Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses