Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2

Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärztinnen Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge/ Vorsorgeuntersuchungen G20, G25, G37

Arbeitsmedizinische Vorsorge G20, G25, G37, Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, deren Zweck die persönliche Beratung ist, sie beinhaltet eine individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten. Sie ergänzt die sonstigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Rechtliche Regelungen dazu sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthalten. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

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