Betriebsanweisungen: Tipps für die Gestaltung und Anwendung Die Pflicht, Betriebsanweisungen zu erstellen, liegt bei den Unternehmerinnen und Unternehmern. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften. In der Regel sind Führungskräfte damit betraut, Betriebsanweisungen für ihren Verantwortungsbereich zu erstellen. Betriebsanweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil