Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen. Arbeitgeber müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Die Vorschrift legt den Umfang der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung fest. Es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle für verschiedene Betriebsgrößen. Kleine Betriebe haben auch alternative Betreuungsmöglichkeiten. Die Einhaltung der Vorschrift ist wichtig, um Unfälle und Krankheiten zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.