Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte
Personen
Diese Technische Regel konkretisiert die Voraussetzungen
für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person
entsprechend § 2 Abs. 7 BetrSichV. Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV
müssen befähigte Personen für die in Satz 1 genannten Prüfungen
über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Diese werden erworben durch − Berufsausbildung,
Ihre Vorteile ::
bundesweiten Schulungsstätten offene Seminare
auf Wunsch unserer Kunden Inhouseschulungen (Seminare
Inhouse)
Vorteil der Seminare Zeit- und Kosten-Ersparnis.
Kostensenkung durch Nutzung unser Schulungsräume und
Geräte.
Geringerer Zeitaufwand durch Minimierung der Ausfallzeiten
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Teilnehmer erreichen gleichen firmenspezifischen Hintergrund
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Seminar-Seite anfordern können.
Auszüge aus unserem Angebot BGV A1 §4 und Betr.SichV
§9 DIN 15635:
Regalprüfer, Brandschutz, Unterweisung, Arbeitssicherheit,Arbeiten
in umschlossenen Räumen, elektrotechnisch unterwiesenen
Person , Ladungssicherung, Gabelstaplerfahrer, Bagger, Radladerfahrer,
Kranführer, Hubarbeitsbühnen
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Herrlinger (Telefon
06321 / 399 80-00), Abt. Technik, Leitung Seminarwesen gerne
zur Verfügung. |